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Die Geschichte des Nagers: Ein Vorzeige-beispiel des Artenschutzes in der Schweiz

Die Ausrottung des Bibers

Der Biber ist ein faszinierendes Tier, welches einzigartig ist in unseren Breiten. Doch gleich drei seiner besonderen Eigenschaften wurden ihm zum Verhängnis. Schon ab dem 12. Jahrhundert begannen die Bestände des Bibers in ganz Eurasien zu verschwinden (Dewas et al. 2012, 145). Der Biber produziert ein Düsensekret an der Analdrüse, das Bibergeil (auch Castoreum genannt), mit welchem er sein Revier markiert. Bis ins 19. Jahrhundert wurde dieses in der Medizin grossflächig gegen Krämpfe , Nervosität oder Epilepsie verwendet. Auch der Pelz des Bibers war ein beliebtes Material für die Herstellung von z.B. Hüten. Die dritte Eigenschaft war das Biberfleisch selbst. Dieses galt als sehr schmackhaft. Zum Verhängnis wurde dem Biber, dass die Kirche im 15. Jahrhundert beschloss, dass der Biber nicht zu den warmblütigen Tieren, sondern vielmehr zu den Fischen zählen soll. (Heute weiss man natürlich, dass der Biber ein Nagetier und somit «warmblütig» ist). Da während der Fastenzeit nur der Verzehr von Fisch erlaubt war, war das Fleisch des Bibers sehr begehrt (WWF). Die übermässige Jagd auf die Tiere führten zum Verschwinden des Bibers in der Schweiz und in ganz Europa. Es wird angenommen, dass in der Mitte des 19. Jahrhunderts der Biber in der Schweiz komplett verschwunden war (Stocker 1985, 9).

 

Rückkehr des Nagers in die Schweiz

In den 1940er Jahren begannen erste Diskussionen um die Wiedereinbürgerung des Bibers in der Schweiz. Dies jedoch im kleinen Kreis, der Biber wurde nur dank Privatpersonen in der Schweiz wieder angesiedelt. Dies waren hauptsächlich Naturschützer, welche den Biber als wichtigen Teil des Ökosystems sahen (Bafu 2016, 6). Im Kanton Aargau war die prägende Person der Kreisoberförster Karl Rüedi. Er bekundete ein Interesse daran, dem Auenwald durch den Biber einen Teil zurückzugeben, welcher Vegetation und weitere Prozesse beeinflusst. Gerade durch das im Aargau vorhandene ausgedehnte Gewässersystem sah er Chancen, den Bieber wieder einzubürgern. Die ersten Einbürgerungsversuche fanden dann aber in der Westschweiz statt. Die Biber, welche 1962 am Neunburgersee ausgesetzt wurden, wanderten jedoch rasch wieder ab. Kurz darauf, begann man auch im Kanton Aargau Biber aus Norwegen einzuführen. Doch es zeigen sich Startschwierigkeiten und die Biber wandern wieder ab. Durch die tiefen Eingriffe des Menschen in die Flusslandschaften, war es schwierig, ein geeignetes Habitat zu finden. Denn Kraftwerke, Wasserverschmutzung und verbaute Ufer bilden keine attraktive Grundlage für den Biber. Total wurden auf Initiative von Karl Rüedi 56 Tiere ausgesetzt. Und entlang der Aare klappte es auch endlich. Zwischen 1966 und 1968 wurden an sieben Orten zwischen Aarau und der Limmatmündung in Gebenstorf 26 Biber ausgesetzt. Bis Ende der 70er Jahre hielten sich zwei Kolonien, eine bei Aarau, sowie eine im Umiker Schachen (siehe Kapitel «Aare»). Diese verbreiteten sich mit Hilfe des Menschen weiter und vermischten sich mit Kolonien aus anderen Regionen der Schweiz. Per Stand 2013 fanden sich im gesamten Kanton 270 Einzeltiere (Hägler 2015).

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Schutzstatus

Unerlässlich für die erfolgreiche Wiedereinbürgerung des Bibers war der Eintrag des Bibers als geschützte Art im Eidgenössischen Jagdgesetz. 1962 wurde der Biber so offiziell als schutzbedürftig anerkannt und unter anderem die Jagd auf die Tiere wurde somit komplett verboten. Dank der Ansiedlungen in den 60er und 70er Jahren fand man in der Schweiz in 1978 132 Individuen und 1994 waren es schon 350 Tiere. Doch die Population war noch immer stark gefährdet und landete deswegen 1994 auf der Roten Liste als "Vom Aussterben bedroht". Seitdem hat sich viel getan und bei der letzten nationalen Bestandeserhebung im Jahr 2008 wurden 1600 Tiere gezählt, wodurch der Status auf "Verletzlich" zurückgestuft werden kann. Weiterhin gilt der Biber aber als "national prioritäre Art" in der Schweiz und wird im Naturschutz und in der Artenförderung priorisiert. Die Resultate der aktuellsten nationalen Biberbestandeserebung 2021/2022 stehen noch aus. (Bafu 2016). Dass der Biber sich in unseren Flüssen jedoch pudelwohl fühlt und sich weiter verbreitet ist kein Geheimnis und ein Zeugnis davon, was umfassender Artenschutz alles erreichen kann.

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Quellen:

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Bundesamt für Umwelt BAFU. 2016. "Konzept Biber Schweiz, Vollzugshilfe des BAFU zum Bibermanagement in der Schweiz". 05.09.2016

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Dewas, M., Herr, J., Schley, L., Angst, C., Manet, B., Landry, P., Catusse, M. 2012. “Recovery and status of native and introduced beavers Castor fiber and Castor canadensis in France and neighbouring countries.” Mammal Review, 42(2), pp. 144–165.

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Hägler, Fabian. 2015. "Biber-Konflikte: Dämme dürfen weg – der Abschuss bleibt verboten." Aargauer Zeitung, 17.12.2015. https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/biber-konflikte-damme-durfen-weg-der-abschuss-bleibt-verboten-ld.1739139

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Stocker, G. (1985). Biber (Castor fiber L.) in der Schweiz. Probleme der Wiedereinbürgerung aus biologischer und ökologischer Sicht. Birmensdorf: Swiss Federal Institute of Forestry Research. Bericht, (274), 149.

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WWF. "Biber - treuer Nager." Zugriff 25.05.2023. https://www.wwf.ch/de/tierarten/biber-treuer-nager

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